Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Geltungsbereich:
Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil unserer Offerten und Auftragsbestätigungen. Davon abweichende Bestimmungen haben nur Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.Und sind auf unserer Internetseite www.glasnussbaum.ch jederzeit einsehbar. Die Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
Offerten
Jede Offerte versteht sich freibleibend. Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten berechtigen uns zur Anpassung unserer Preise, sowie bei Mehraufwand von unserer Seite.
Grundlage für die Preisberechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, geradlinige, lotgerechte Wände und ein waagerechter Anschluss unten, sowie eine ausreichende Tragfähigkeit für die Aufnahme der Beschläge ist.
Bei bauseits vorhandenen Feinsteinzeug-Fliesen bzw. Hartsteinplatten, wie auch erhöhte Zeit und Werkzeugaufwand für Nassbohrungen sowie Schrägkanten beim Glas werden gesondert gerechnet, sowie Gerüste, Rampen, Podeste und Bodenabdeckungen.
Preise
Preise sind in CHF exkl. MwSt. Preise und Modelländerungen bleiben vorbehalten. Mehraufwände für unvorhergesehenes wird zum Regiekostensatz verrechnet.
Bestellungen
Bestellungen werden schriftlich oder per Plan bestätigt, ausgenommen für kleine Bestellmengen. Die aufgeführten Glastypen und Masse sind verbindlich. Allfällige Fehler müssen umgehend gemeldet werden, andernfalls liegt das Risiko für fehlerhafte Lieferungen beim Besteller. Und können ungeachtet des Liefertermins sofort fabriziert werden. Kosten im Zusammenhang mit Bestellungsänderungen werden mit mindestens CHF 50.00 verrechnet. Falschlieferungen zufolge Missverständnissen bei telefonischen Bestellungen gehen zu Lasten des Bestellers.
Anzahlungen
Übersteigt der Auftragswert CHF 10`000.00 so sind wir berechtigt, folgende Anzahlungen zu Verlangen:
Bei Glaslieferung: 1/3 bei Auftragserteilung und 2/3 bei Ablieferung
Bei Glaslieferung und Montage: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Glaslieferung, 1/3 nach Abschluss der Glasmontage.
Zahlungsfrist
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto fällig und zahlbar.
Lieferfrist
Terminangaben in unseren Auftragsbestätigungen gelten als Richttermin. Wird ein Liefertermin erheblich überschritten, so ist der Besteller nach Ansetzen einer angemessen Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind wegbedungen.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum am Vertragsgegenstand geht erst mit der vollständigen Bezahlung zum Käufer über.
Glasnormen
Als Glas-Normen und Richtlinien gelten ausschliesslich die Publikationen des SIGaB (Schweizerisches Institut für Glas am Bau).
Garantie
Aufgrund dr hohen Fertigungsqualität des Floatglases sind die Eigenspannungen des Glases von Gleichmässigkeit und führen daher nicht zum Glasbruch. Glasbruch und sogenannte Spannungsrisse sind deshalb ausschliesslich auf äussere Mechanische und- oder thermische Einwirkungen zurückzuführen und fallen nicht unter Garantie.
Das gilt auch bei Anormale Beanspruchung: Darunter fallen Verglasungen in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit, Schrägverglasungen, die statische, dynamische oder hohe thermischen Belastungen ausgesetzt sind. Gem. Glas Norm 01 Art. 7.3 des SIGaB wird für solche Verglasungen jede Garantieleistungen wegbedungen.
Floatglas kann geringfügige, fabrikationsbedingte, einzelne visuelle störende Fehler aufweisen. Bei Verglasungen wird grundsätzlich die Durchsicht bei diffuser Beleuchtung gewertet.
Handelswaren
Bei Handelswaren gelten die Bedingungen der Lieferwerke.
Haftungsumfang
Das Risiko des Glasbruchs geht mit dem Abholen, dem erfolgten Ablad oder dem Abschluss der Montagearbeiten an den Besteller über.
Wir sind nicht verpflichtet, die Eignung der von uns gelieferten Produkte für den bauseitigen vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen und lehnen diesbezüglich jede Haftung ab. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Belastbarkeit und Tragfähigkeit von Glas beschränkt ist. Bei Demontagen von Glas wird jegliche Haftung auf Glasbruch abgelehnt.
Mängelrügen
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware oder die Glas-Montage-Arbeiten sofort nach Ablieferung oder Abschluss zu prüfen und abzunehmen. Mängelrügen sind innert 48 Std. schriftlich anzubringen.
Im Falle begründeter, rechtzeitig erhobener Rüge liefern wir kostenlos Ersatz für die mangelhaften oder falschen Gläser. Weitergehende Ansprüche sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.hlossen.
Garantieverpflichtung
Beim Verlangen einer Bank- oder Versicherungsgarantie wird diese auf Rechnung gerne erstellt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschliesslichen Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz unseres Unternehmens.
Das Regionalgericht Bern Jura Seeland.